Presseerklärung                                     (20.04.2001)


Trennung einer Roma-Familie durch Ausweisung des Vaters nach Rumänien
Herr Trifu Mihai lebt  bereits seit über 10 Jahren in Franfurt am Main

Herr Trifu Mihai ist im Jahr 1991 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Seine Tochter Lamua wurde am 3.5.1991 in Offenbach geboren. Seit 1991 lebt Herr Mihai mit seiner Lebensgefährtin, die im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist, zusammen. Die beabsichtigte Eheschließung zwischen beiden scheiterte bisher an fehlenden Papieren rumänischer Behörden.
Herr Trifu Mihai war aufgrund einer gültigen Ausbürgerungsurkunde im Besitz einer Duldung mit dem Vermerk staatenlos. Wegen des Todes seiner Schwester, die alleine in Rumänien lebte, musste Herr Mihai ausreisen, um die Beerdigungsformalitäten in Rumänien zu erledigen. Hierzu war u. a. die Ausstellung eines rumänischen Passes durch die rumänischen Behörden erforderlich. Herr Mihai verlor damit nach seiner Rückkehr nach Deutschland seinen Status als Staatenloser. Mit der Vorlage des rumänischen Passes leitete die Ausländerbehörde Frankfurt ein Überprüfungsverfahren ein, das nun nach vier Jahren mit der Aufforderung, das Land zu verlassen, endete.
Herr Trifu Mihai hat stets für seine eigene Tochter und die Tochter seiner Lebensgefährtin gesorgt. Beim Jugendamt Frankfurt hat er darüber hinaus eine Sorgeerklärung für die Stieftochter Christina abgegeben. Beide Kinder besuchen die Kindertagesstätte "Schaworalle" des Förderverein Roma e.V.  und Lamua, die Tochter von Herrn Mihai, befindet sich zur Zeit in einem Schulintegrationskurs.
Aufgrund des Aufenthaltstitels (Duldung) konnte Herr Mihai bislang, trotz etlicher Bemühungen, keine Arbeit finden und lebte von Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Herr Mihai hat nachweislich seit über zehn Jahren seinen Lebensmittelpunkt in Frankfurt am Main. Kein Angehöriger der Familie lebt in Rumänien. Die geplante Abschiebung würde Herrn Mihai, der als Roma in Rumänien keinerlei Perspektive hat und wegen seiner ethnischen Herkunft erheblichen rassistisch motivierten Repressionen ausgesetzt ist, in existentieller Weise an Leib und Leben gefährden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Ausführungen von amnesty international, der Menschenrechtskommission der EU, der Gesellschaft für bedrohte Völker, Göttingen, auf einschlägige Filmdokumentationen bezüglich der Lage von Roma und Roma-Kindern in Rumänien, auf die Berichterstattung internationaler Zeitungen und Periodika (FAZ, FR, Deutsch-Rumänische Hefte, Herbst 2000) sowie auf eine Dokumentation von Brigitte Mihok (Roma in Ost- und Südeuropa, Ost-West Informationen, Graz).
Vor allem die persönlicher und schulische Entwicklung seiner Tochter Lamua wäre mit einer Ausweisung ihres Vaters bedroht. Nicht zuletzt würde die Zerstörung des Familienzusammenhanges auch die Existenz der Lebensgefährtin und deren Tochter nachhaltig in Frage stellen. Diese Einschätzung teilt auch der Amtsvormund von Lamua.

 

Ein Antrag bei dem Petitionsausschuss des hessischen Landtages wurde eingereicht. 

Ansprechpartner: 

Herr Joachim Brenner, Förderverein Roma e.V., 

Tel: 069-440123 / Email:  mail@foerdervereinroma.de 

Ffm., den 20.4.01