Presseerklärung:
Ausländerbehörde fordert Roma-Familien zu DNA-Analysen auf (01.03.2004)



Dem Förderverein liegen Schreiben der Ausländerbehörde Frankfurt am Main vor, in denen Personen im Rahmen der Prüfung des weiteren Aufenthaltes und unter Hinweis auf die Mitwirkungspflicht aufgefordert werden, DNA-Analysen zwecks Nachweis von Mutter- oder Vaterschaft vorzulegen.
Nach Ansicht des Förderverein Roma, des Kölner Flüchtlingsrates und nach Prüfung durch Rechtsanwälte ist diese Aufforderung unzulässig und verstößt elementar gegen grundsätzliche Persönlichkeits- und Datenschutzrechte.
In der Beratung von Roma-Flüchtlingen ist immer wieder festzustellen, dass die Geburt von Kindern nicht beurkundet wird. Soweit ein Kind im Krankenhaus zur Welt kommt, liegen lediglich Geburtsanzeigen vor. Vielfach werden Kinder im Ausland und/oder in Familien geboren, ohne dass es zu einer Registrierung kommt. In der Vergangenheit wurden solche Hausgeburten durch notariell beurkundete Dokumente bestätigt und seitens der Behörden auch akzeptiert.
Der Förderverein Roma protestiert gegen die eklatante Einschränkung der Rechte durch die Ausländerbehörde Frankfurt am Main und wird im Zuge der rechtsanwaltschaftlichen Prüfung eines Einzelfalles alle notwendigen Schritte einleiten, um die Belange der betroffenen Personen zu sichern.


Förderverein Roma e.V.,
Frankfurt am Main, 01.03.2004