Dem Förderverein liegen Schreiben der Ausländerbehörde Frankfurt am Main
vor, in denen Personen im Rahmen der Prüfung des weiteren Aufenthaltes und
unter Hinweis auf die Mitwirkungspflicht aufgefordert werden, DNA-Analysen
zwecks Nachweis von Mutter- oder Vaterschaft vorzulegen.
Nach Ansicht des Förderverein Roma, des Kölner Flüchtlingsrates und nach
Prüfung durch Rechtsanwälte ist diese Aufforderung unzulässig und verstößt
elementar gegen grundsätzliche Persönlichkeits- und Datenschutzrechte.
In der Beratung von Roma-Flüchtlingen ist immer wieder festzustellen, dass
die Geburt von Kindern nicht beurkundet wird. Soweit ein Kind im
Krankenhaus zur Welt kommt, liegen lediglich Geburtsanzeigen vor. Vielfach
werden Kinder im Ausland und/oder in Familien geboren, ohne dass es zu
einer Registrierung kommt. In der Vergangenheit wurden solche Hausgeburten
durch notariell beurkundete Dokumente bestätigt und seitens der Behörden
auch akzeptiert.
Der Förderverein Roma protestiert gegen die eklatante Einschränkung der
Rechte durch die Ausländerbehörde Frankfurt am Main und wird im Zuge der
rechtsanwaltschaftlichen Prüfung eines Einzelfalles alle notwendigen
Schritte einleiten, um die Belange der betroffenen Personen zu sichern.
Förderverein Roma e.V.,
Frankfurt am Main, 01.03.2004 |