Presseerklärung
Drohende Abschiebung von vier Roma-Jugendlichen und zwei Familien nach Rumänien (08.02.2006)



Zwei Familien und zwei Jugendlichen, die bereits das Beschäftigungsprojekt des Förderverein Roma erfolgreich besuchten sowie zwei aktiven Teilnehmern im Projekt droht die Abschiebung nach Rumänien.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Betroffenen zum Teil seit über 15 Jahren in Deutschland leben, Kinder in Deutschland geboren sind und sich hier schulisch und beruflich qualifiziert haben, wurden die Petitionsanträge negativ beschieden. Es steht nunmehr zu befürchten, dass eine zeitnahe Ausweisung in ein Land, das keinerlei Perspektive für zurückkehrende Roma-Flüchtlinge bietet, droht. Die Abschiebung würde ein Leben in Elend und Ausgrenzung bedeuten.

Familie N./C.

Die staatenlose Familie kam 1988 von Rumänien nach Deutschland, hielt sich zwischenzeitlich in Italien auf und lebt seit sechs Jahren durchgehend in Frankfurt. Die schulpflichtigen Kinder besuchen erfolgreich die Regelschule.
Insbesondere für die Kinder würde eine Abschiebung den Abbruch aller sozialen Bezüge, die sich die Familie im Laufe der Zeit in Frankfurt aufgebaut hat, bedeuten. Dieser Einschnitt ist unserer Ansicht nach so gravierend, dass ein Härtefall vorliegt, insbesondere deshalb, da die Kinder keinerlei Bezug zu Rumänien haben.

Bobi C.

Bobi C. (19 Jahre) Lebensmittelpunkt liegt in Frankfurt, seine Mutter ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, sein jüngster Bruder besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Bobi beteiligte sich im letzten Jahr erfolgreich am EU-Beschäftigungsprojekt des Förderverein Roma e. V. und nimmt nun an dem neuen Beschäftigungsprojekt des Vereins, mit dem Ziel den Hauptschulabschluss zu erreichen und eine Ausbildung zu beginnen, teil. Des Weiteren ist bezüglich Bobi noch ein Adoptionsverfahren anhängig, dessen Ergebnis unserer Ansicht nach abgewartet werden sollte.

Hans C.

Hans C. (18 Jahre) ist seit über einem Jahr mit seiner Frau (langjährige pädagogische Mitarbeiterin in der Kindertagesstätte Schaworalle des Förderverein Roma e. V.) zusammen. Das gemeinsame Kind J. ist am 15.01.06 zur Welt gekommen.
In Anbetracht dessen, dass beide demnächst ihre Heirat planen und Herr C. darüber ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten wird, widerspricht eine Abschiebung kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes dem Wohl des Kindes und des Schutzes von Ehe und Familie.

Cristina C.

Wie Hans ist auch Frau C. (19 Jahre) eine ehemalige Teilnehmerin des EU-Beschäftigungsprojektes des Förderverein Roma e. V. und konnte bereits im letzten Jahr ihren Hauptschulabschluss erreichen.
Aus familiären Gründen nimmt Christina erst seit Anfang Februar 2006 am neuen Beschäftigungsprojekt teil. Wenn Frau C. weiterhin in Frankfurt bleiben könnte, wo sich auch ihre Eltern und Geschwister befinden, bestehen gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

Lamita C.

Frau C. nimmt seit September 2005 am Beschäftigungsprojekt teil und entwickelt sich trotz schlechtester Voraussetzungen zu einer recht erfolgreichen Schülerin mit guten Aussichten auf berufliche Qualifikation und Ausbildung. Frau C. hat eine Tochter von vier Jahren, die den Kindergarten der Kindertagesstätte Schaworalle besucht.


Der Förderverein Roma fordert eine Überprüfung der Entscheidungen des Petitionsausschusses durch die hessische Härtefallkommission und sieht die Sicherung des weiteren Aufenthaltes der genannten Personen aus humanitären Gründen als dringend geboten.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Förderverein Roma unter der Nummer 069/15057952 oder 069/440123


Ffm., den 8.2.06