Zwei Familien und zwei Jugendlichen, die bereits das
Beschäftigungsprojekt des Förderverein Roma erfolgreich besuchten sowie
zwei aktiven Teilnehmern im Projekt droht die Abschiebung nach Rumänien.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Betroffenen zum Teil seit über 15 Jahren
in Deutschland leben, Kinder in Deutschland geboren sind und sich hier
schulisch und beruflich qualifiziert haben, wurden die Petitionsanträge
negativ beschieden. Es steht nunmehr zu befürchten, dass eine zeitnahe
Ausweisung in ein Land, das keinerlei Perspektive für zurückkehrende
Roma-Flüchtlinge bietet, droht. Die Abschiebung würde ein Leben in Elend
und Ausgrenzung bedeuten.
Familie N./C.
Die staatenlose Familie kam 1988 von Rumänien nach Deutschland, hielt sich
zwischenzeitlich in Italien auf und lebt seit sechs Jahren durchgehend in
Frankfurt. Die schulpflichtigen Kinder besuchen erfolgreich die
Regelschule.
Insbesondere für die Kinder würde eine Abschiebung den Abbruch aller
sozialen Bezüge, die sich die Familie im Laufe der Zeit in Frankfurt
aufgebaut hat, bedeuten. Dieser Einschnitt ist unserer Ansicht nach so
gravierend, dass ein Härtefall vorliegt, insbesondere deshalb, da die
Kinder keinerlei Bezug zu Rumänien haben.
Bobi C.
Bobi C. (19 Jahre) Lebensmittelpunkt liegt in Frankfurt, seine Mutter ist
im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, sein jüngster Bruder besitzt die
deutsche Staatsangehörigkeit. Bobi beteiligte sich im letzten Jahr
erfolgreich am EU-Beschäftigungsprojekt des Förderverein Roma e. V. und
nimmt nun an dem neuen Beschäftigungsprojekt des Vereins, mit dem Ziel den
Hauptschulabschluss zu erreichen und eine Ausbildung zu beginnen, teil.
Des Weiteren ist bezüglich Bobi noch ein Adoptionsverfahren anhängig,
dessen Ergebnis unserer Ansicht nach abgewartet werden sollte.
Hans C.
Hans C. (18 Jahre) ist seit über einem Jahr mit seiner Frau (langjährige
pädagogische Mitarbeiterin in der Kindertagesstätte Schaworalle des
Förderverein Roma e. V.) zusammen. Das gemeinsame Kind J. ist am 15.01.06
zur Welt gekommen.
In Anbetracht dessen, dass beide demnächst ihre Heirat planen und Herr C.
darüber ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten wird, widerspricht
eine Abschiebung kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes dem Wohl des
Kindes und des Schutzes von Ehe und Familie.
Cristina C.
Wie Hans ist auch Frau C. (19 Jahre) eine ehemalige Teilnehmerin des
EU-Beschäftigungsprojektes des Förderverein Roma e. V. und konnte bereits
im letzten Jahr ihren Hauptschulabschluss erreichen.
Aus familiären Gründen nimmt Christina erst seit Anfang Februar 2006 am
neuen Beschäftigungsprojekt teil. Wenn Frau C. weiterhin in Frankfurt
bleiben könnte, wo sich auch ihre Eltern und Geschwister befinden,
bestehen gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz.
Lamita C.
Frau C. nimmt seit September 2005 am Beschäftigungsprojekt teil und
entwickelt sich trotz schlechtester Voraussetzungen zu einer recht
erfolgreichen Schülerin mit guten Aussichten auf berufliche Qualifikation
und Ausbildung. Frau C. hat eine Tochter von vier Jahren, die den
Kindergarten der Kindertagesstätte Schaworalle besucht.
Der Förderverein Roma fordert eine Überprüfung der Entscheidungen des
Petitionsausschusses durch die hessische Härtefallkommission und sieht die
Sicherung des weiteren Aufenthaltes der genannten Personen aus humanitären
Gründen als dringend geboten.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Förderverein Roma unter der
Nummer 069/15057952 oder 069/440123
Ffm., den 8.2.06
|