Geräumte Roma werden aus Frankfurt vertrieben (17.03.2017)



Knapp drei Wochen nach der Räumung der Brache leben noch neun Personen in zwei Zimmern des Henriette Fürth Hauses. Über sieben Tage waren anfangs etwa 40 Personen ohne jegliche Versorgung in drei Räumen eingepfercht.

Die Küche und Dusche der Flüchtlingsunterkunft im gleichen Anwesen darf weiterhin nicht mitgenutzt werden. UnterstützerInnen kommen nicht in die Unterkunft, die von Sicherheitsleuten bewacht wird. Zwischenzeitlich gab es eine einmalige finanzielle Hilfe und die Rückfahrtkarte nach Rumänien – ein Angebot das einige, beraubt um ihre Existenzgrundlage, notgedrungen angenommen haben.

Die Rückgabe des einbehaltenen Eigentums läuft nicht korrekt. Ein konfiszierter Generator war nicht auffindbar, Kleider und der Trödel, der zum Verkauf bestimmt war, wurden bisher nicht erstattet, die auf dem Platz befindlichen Autos bei der Räumung demoliert. Auch eine Gasheizung blieb einbehalten, der Besitzer erhielt sie vor seiner zwangsweisen Ausreise nicht zurück.

Im Schnellverfahren wurden die Überprüfungen auf Leistungsanspruch in der Regel negativ beschieden. Die von den Roma gewünschten Übersetzer in Romanes blieben vor der Tür, da die Ämter eine Übersetzung in Rumänisch vorzogen. Teilweise sammelte die Dolmetscherin die Pässe der Betroffenen im Jobcenter ein und ihre Anträge wurden ohne persönliche Vorsprache abgelehnt.

Durch die Versagung von öffentlicher Leistung riskieren die ehemaligen Bewohner der Brache nunmehr, dass ihnen die Freizügigkeit, also die Grundlage des Aufenthalts, entzogen wird. Die Roma können nämlich nicht mehr für ihr Auskommen sorgen. Das war über die Jahre auf der Brache hinweg möglich. Alle organisierten dort ihr Leben in Armut selbst. Diese funktionierende Struktur schaffte die Räumung ersatzlos ab.

Unterkunft und Aufenthalt zu verweigern, wird seit einiger Zeit mit der Unterstellung gekoppelt, dass in Rumänien Wohnraum bereitstünde, etwa bei Verwandten. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da sie dem Gleichheitsgrundsatz, dem Diskriminierungsverbot sowie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten eklatant widerspricht.

Der Förderverein Roma fordert statt menschenverachtender Ordnungspolitik, Diskriminierung und Vertreibung die Sicherstellung des garantierten Schutzes und der Rechte der Roma als Minderheit und als EU-BürgerInnen, dazu gehören auch die Bereitstellung einer angemessenen humanen Unterkunft, finanzielle Unterstützung und die unverzügliche Rückgabe des Eigentums.

Förderverein Roma e.V.
Ffm., den 17.3.2017