Pressemitteilung: Förderverein Roma fordert Bleiberecht für Roma-Familieund (23.02.2019)



Der Förderverein Roma fordert das hessische Innenministerium und Innenminister Beuth auf, Frau Kumrije und Herrn Kurteshi ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zu gewähren.

Die Situation für Roma im Kosovo ist höchst prekär. Regelmäßig erreichen uns Nachrichten über Diskriminierung von Roma in den Balkanländern. Die ökonomische und soziale Lage vieler Roma Flüchtlinge ist völlig desolat. Es fehlt an adäquatem Wohnraum, an ausreichender existentieller, vor allem gesundheitlicher Versorgung und notwendigen Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Die Arbeitslosenquote von Roma im Kosovo ist die höchste im europäischen Vergleich, die Kindersterblichkeit wesentlich gravierender als in anderen Ländern. Die Verarmung großer Teile der Bevölkerung in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens trägt dazu bei, dass Roma vermeintlich als Verursacher der Krise identifiziert werden und sich der Hass der Mehrheit auf die Minderheit gewaltsam entlädt.

Zudem ist es völlig inakzeptabel, dass eine Frau, die an Depressionen leidet und schwerbehindert ist, entgegen der Empfehlung der Härtefallkommission abgeschoben werden soll. Es handelt sich um einen Akt reiner Willkür, der den Schutz der Familie ignoriert und erneut ein Negativ-Exempel explizit an den Roma Flüchtlingen statuiert. Ihnen wurde bereits im Jugoslawienkrieg kein Asylgrund als Roma zuerkannt. Nach der Erklärung der Balkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern durch die Bundesregierung - ungeachtet aller Proteste von Menschenrechtsorganisationen – wurde das Recht auf Asyl für Roma ein zweites Mal ausgehebelt. Realität seit Jahren ist deshalb die massenhafte Ausweisung, das enorme Elend der Betroffenen und die völlige Perspektivlosigkeit der Familien.

Nicht zuletzt sind die Grünen als Koalitionspartner aufgefordert, ihr parteipolitisches Essential, nämlich den Minderheitenschutz und das Engagement gegen die Diskriminierung von Roma ernst zu nehmen und die Ausweisung zu verhindern.

Ffm., den 23.2.2019