Dr. Axel Ulrich referierte am 15.7.2019 im Frankfurter Institut für
Stadtgeschichte über den deutschen Widerstand in der NS-Zeit und seine
zentrale Figur Wilhelm Leuschner. Gleichzeitig wurde die 2012 von Ulrich
verfasste Biografie über Leuschner ausgelegt.
Man kann durchaus in
etlichen Punkten anderer Meinung sein als der Referent, ohne hierzu eine
öffentliche Stellungnahme abgeben zu müssen. Doch die wissentliche
Auslassung der Tatsache, sowohl im Referat als auch im Buch, dass Wilhelm
Leuschner als hessischer Innenminister 1929 das „Gesetz zur Bekämpfung des
Zigeunerunwesens“ politisch verantwortete und eine weitere Verschärfung
1931 erließ, gibt die einseitige und damit falsche Erinnerung vor.
Leuschner hat mit dem Gesetz, das später auch Vorbild für die sog.
Zigeunergesetzgebung im Nationalsozialismus war, ausdrücklich die
Kriminalisierung, die vollständige Erfassung und Internierung von Roma und
Sinti betrieben. Es ging ihm in dem Akt nicht generell um
Gewerbetreibende, sondern speziell - und darin liegt die rassistische
Intention, die selbst mit der Weimarer Verfassung nicht konform war- um
die Verfolgung, die modernste und effektivste Registrierung sowie die
schnellstmögliche Inhaftierung von Roma und Sinti. Das zu Verschweigen
bedeutet, ebenso wie die Ignoranz gegenüber dem Antisemitismus im
Widerstand, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die
menschenverachtende Haltung des Antiziganismus ebenso hoffähig wie
konsequenzlos bleibt. Die Summierung solcher Auslassungen, wie die von
Herrn Ullrich, hat statt einer offenen Auseinandersetzung
Geschichtsklitterung und die Missachtung der Opfer zur Folge.
Ffm.,
den 16.7.2019
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