Pressemitteilung;
Frankfurter Jugendamt entzieht Sexarbeiterin mit Roma-Hintergrund ihr neugeborenes Kind
Doña Carmen e.V. protestiert gegen institutionellen Rassismus
(26.06.2020)



Frau S., eine seit zwei Jahren in Frankfurt lebende und tätige rumänische Sexarbeiterin mit Roma-Hintergrund hat am 22.06.2020 in der Frankfurter Uni-Klinik ihre Tochter A. zur Welt gebracht – und das Kind umgehend vom Jugendamt abgenommen bekommen!
Doña Carmen wirft der Stadt Frankfurt diesbezüglich institutionellen Rassismus vor und fordert die sofortige Rückgabe des Kindes an die Kindsmutter. Offenbar reichen die Merkmale „Sexarbeiterin / Migrantin / Roma“ heute wieder aus, rechtliche Verpflichtungen außer Acht zu lassen und mit erschreckender Rücksichtlosigkeit und Kaltblütigkeit gegen Menschen vorzugehen, die man aus diesem Land lieber heute als morgen herausgedrängt sieht.
Was ist passiert?
Frau S. geht seit zwei Jahren in Frankfurt der Prostitution nach. Sie ist als Sexarbeiterin, als solche registriert und hat den entsprechenden obligatorischen Hurenpass. Sie zahlt täglich (!) ihre Steuern nach dem von den Finanzbehörden ohne gesetzliche Grundlage seit Jahren betriebenen so genannten „Düsseldorfer Verfahren“.
Aufgrund des seit nunmehr drei Monaten geltenden behördlichen Verbots des Betriebs von Prostitutionsstätten wegen der Corona-Krise hat Frau S. vorübergehend Unterkunft in einem einfachen Hotel nehmen müssen. Die Kosten dafür hat sie über fast drei Monate hinweg aus ihren Ersparnissen bestritten.
Erst am 2. Juni 2020, als ihre Ersparnisse aufgebraucht waren, wandte sich Frau S. an Doña Carmen e. V. und stellte mit Unterstützung von Doña Carmen einen ALG-II-Antrag, der auch die Übernahme der Mietkosten vorsah.
Doch entgegen den gesetzlichen Vorgaben des von der Bundesregierung beschlossenen vereinfachten ALG-II-Verfahrens, „schnell und unbürokratisch“ zu handeln, verlangte das Frankfurter Jobcenter erst am 5. Juni 2020 und anschließend nochmal am 15. Juni 2020, weitere Unterlagen nachzureichen. Geld floss in dieser Zeit nicht. Die Corona-Maxime „erst zustimmen, dann prüfen“, wie sie in anderen ALG-II-Verfahren anstandslos praktiziert wird, wurde hier nicht angewandt.
Zudem hat das Jobcenter Frau S. aufgefordert, sich wegen einer preisgünstigen Unterkunft mit der Abteilung „Besondere Dienste 3“ in Verbindung zu setzen, was mit Unterstützung von Doña Carmen auch geschah. Am 18. Juni 2020 beantragte Frau S. einen Vorschuss vom Jobcenter, worauf sie allerdings bis heute keine Antwort erhielt.
Als Frau S. am 22. Juni 2020 in der Frankfurter Uniklinik eine gesunde Tochter zur Welt brachte, wurde ihr das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt auf Drängen des Frankfurter Jugendamts angeblich wegen „dringender Gefahr für das Wohl des Kindes“ (Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII) abgenommen.
Als Gründe für die seitens des Jugendamts vorgenommene „Anordnung des sofortigen Vollzugs“ wurde kurz und knapp „unklare Wohnverhältnisse und finanzielle Situation der Kindesmutter“ angeführt.
Doch niemand vom Jugendamt hielt es für nötig, die Wohnung der Mutter aufzusuchen und in Augenschein zu nehmen. Niemand vom Jugendamt setzte sich mit dem Jobcenter in Verbindung, um sich im Benehmen mit dem Jobcenter um die schon vor drei Wochen beantragte Finanzierung der Wohnung zu bemühen, worauf die Frau einen Rechtsanspruch hat. Anstatt seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und Frau S. und ihrem Neugeborenen eine kostengünstige Unterkunft in einer Mutter-Kind-Einrichtung zuzuweisen, hielt es das Jugendamt stattdessen für angebracht, der verzweifelten Mutter ihr neugeborenes Kind abzunehmen, es in eine Kinderklinik bringen zu lassen und der Mutter zu verdeutlichen, man würde ihr ein Ticket nach Rumänien geben, dann könne sie ihr Kind wiederbekommen.
Die Behauptung der Frankfurter Jugendbehörde, ein „milderes gleich geeignetes Mittel kommt vorliegend nicht in Betracht“, kann vor diesem Hintergrund nur als bequeme und billige Rechtfertigung für die eigene Untätigkeit zugunsten der Mutter angesehen werden. Mehr noch: Das gegen die Mutter gerichtete Zusammenspiel von Krankenhaus, Jobcenter und Jugendamt steht für einen institutionalisierten Rassismus, der sich bezeichnenderweise gegen eine migrantische Sexarbeiterin mit Roma-Hintergrund richtet.

Die rassistische Diskriminierung von Angehörigen der Roma kennt man aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stadt Frankfurt wäre gut beraten, ein kritisches Augenmerk auf derartige Praktiken zu richten und auszuschließen, dass sich ein solcher Umgang mit Roma-Frauen kein weiteres Mal wiederholt.
Doña Carmen e.V. fordert die sofortige Herausgabe des Kindes an seine Mutter und die umgehende Zurverfügungstellung einer angemessenen Unterkunft für Frau S.
Das Jobcenter hat umgehend das der Frau zustehende ALG II auszuzahlen!
Dem Rassismus keine Chance !