Überzogene und erniedrigende Polizeikontrolle eines Klienten vor der Sozialberatung
des Förderverein Roma e. V. (24.03.2023)



Am 24.03.2023 gegen 13.30 Uhr wartete ein Klient direkt vor der Beratungsstelle des Förderverein Roma e.V., Niddastraße 57. Er hatte einen Termin. Ein Mitarbeiter der Sozialberatung hörte, wie der Klient durch eine weibliche Stimme angewiesen wurde, an eine bestimmte Stelle zu kommen, eilte sofort nach draußen, sah wie 6-7 Polizeibeamte den Klienten kontrollierten und intervenierte gegenüber dem Leitenden Beamten, der sich nicht mit Namen oder Ausweis identifizieren wollte. Die Polizei wies den Mitarbeiter an, sich zu entfernen. Auf die Frage, warum der Klient kontrolliert würde, wurde lediglich unfreundlich hingewiesen, dass es sich um eine Polizeikontrolle handele. Weitere Auskunft über Anlass und Art der Kontrolle wurde nicht erteilt, sondern lediglich auf einen Auftrag hingewiesen. Selbst die mehrfache Erwähnung, dass es sich um einen Klienten der Sozialberatung des Förderverein Roma handele, der auf seinen Termin warte, wurde ignoriert.
Der junge Mann wurde in der Form kontrolliert, dass er mehrmals seine Arme anheben, sich drehen musste, mehrfach abgetastet und in seine Kleidung gegriffen wurde. Hosen und Jackentaschen wurden umgedreht. Seine Hose musste er nach vorne ziehen, um der Polizei einen Blick in den Intimbereich zu ermöglichen.
Auch der leitende Beamte antwortete auf die wiederholte Information, dass es sich hier um eine Beratungsstelle des Förderverein Roma handeln würde, mit den Worten „Ich bin nicht aus Frankfurt und woher soll ich wissen wo Beratungsstellen sind.“
Zudem verlangte er den Ausweis des Mitarbeiters der Sozialberatung und sprach ihm gegenüber mit der Begründung, er würde eine polizeiliche Maßnahme stören, einen Platzverweis, direkt vor der Beratungsstelle, aus.

Der Förderverein Roma betrachtet die Kontrolle des Klienten vor der Sozialberatungsstelle des Trägers als einen diskriminierenden und die persönlichen Rechte des Hilfesuchenden verletzenden willkürlichen Polizeiakt.
Die Ignoranz gegenüber dem Klienten, die Missachtung der Beratungsstelle, des Mitarbeiters und seiner Informationen, der absurde Platzverweis und die Weigerung der Polizei, sich dienstlich auszuweisen, beschreiben einmal mehr die Vorgehensweise des seit Jahren kritisierten racial profilings.

Ffm., den 24.3.2023