Die Beratung des Förderverein Roma

Zentrale Probleme in der Flüchtlingsarbeit

Neben dem Betrieb der Kindertagesstätte „Schaworalle“, dem EU-Projekt „Orientierung, Beschäftigung und Beschulung für Roma Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie den ambulanten Unterstützungen im Rahmen der sozialpädagogischen Lern- und Familienhilfen und der sozialpädagogischen Kleingruppenarbeit in Frankfurt am Main Höchst und Sossenheim bietet der Förderverein Roma seit seiner Gründung als wesentliche Kerntätigkeit die Beratung für Roma an.

Unterbringung

Die vorwiegend aus Rumänien kommenden Familien leben in Wohnungen, die regelhaft am
untersten Standart anzuordnen sind, unter normalen Bedingungen nicht mehr zu vermieten wären und oft als Spekulationsobjekte dienen. Zudem ist die Fläche der Unterbringung in der Regel für die Familien zu klein, die Räume sind von der Bausubstanz, der Lage als auch von der hygienischen Versorgung her oft völlig unzureichend und überteuert.
Eine weitere Anmietungsmöglichkeit besteht, wenn die Kostenübernahme über das Sozialamt gesichert ist, in der Unterbringung in Hotels. Neu ankommende Familien ohne Obdach wohnen behelfsmäßig bei Familienmitgliedern. Dies führt zur Überbelegung und zu Konflikten mit Hausnachbarn. Wird eine Unterbringung seitens des Sozialamtes verweigert, schlafen die Familien in Parkanlagen oder Autos.

Zur gesundheitlichen Lage

Soweit eine Versorgung über das Sozialamt, d. h. über das Bundessozialhilfegesetz oder über das Asylbewerberleistungsgesetz gewährleistet ist, können die regelhaften Dienste der Ärzte und der Krankenhäuser über die Behandlungsscheine der Sozialämter in Anspruch genommen werden.
Schätzungsweise 1/3 der Roma-Flüchtlinge im Rhein-Main-Gebiet erhalten diese Leistung nicht oder nicht mehr. In Ausnahmefällen wird alleine noch die dringend notwendige Krankenversorgung finanziert. Diejenigen, die auch davon ausgeschlossen sind, müssen entweder jede ärztliche Hilfe, soweit sie überhaupt zuteil kommt, selber bezahlen - was überwiegend auszuschließen ist - oder wenden sich an die in Frankfurt existierende Sprechstunde für Roma. Dort wird unentgeltlich und ohne Nennung der Namen eine erste ärztliche Versorgung garantiert. Jede notwendige weitere stationäre Hilfe kann nur mit Absprache der Kostenzusage durch das Sozialamt garantiert werden und ist prinzipiell nicht gesichert. Die Roma-Sprechstunde ist eine seit sechs Jahren existierende bundesweite Ausnahmeregelung und wird von den betroffenen Familien vertrauensvoll wahrgenommen. Die unter den desolaten Lebensbedingungen vieler Roma-Familien vorherrschenden Krankheitsbilder sind Lungenleiden, Herz-, Kreislaufstörungen Rheuma und Hautkrankheiten.

Zur sozialhilferechtlichen Situation von Roma-Flüchtlingen


In der Regel beziehen die Familien im Falle einer Alimentierung eingeschränkte Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das in erster Linie eine Unterstützung von in Deutschland geborenen Kindern sowie eine notdürftige Versorgung mit Wohnraum vorsieht. Die Sozialämter nutzen den Entzug von Hilfen, um staatenlose Roma aufzufordern, ihre Wiedereinbürgerung in den Herkunftsstaat zu betreiben und somit die Voraussetzung für die Ausweisung zu schaffen. Diese Aufforderung wird mit der unverbindlichen Erklärung versehen, dass bei einer erneuten Beantragung der früheren Staatsbürgerschaft wieder Leistungen seitens des Sozialamtes erbracht würden.
Entscheidet das Sozialamtes negativ, wird die Ablehnungen entweder mit der Unterstellung von Vermögenswerten, der unterlassenen Mitwirkungspflicht - ungeachtet dessen, ob die Amtssprache verstanden wird - oder der Annahme, dass das Bundesgebiet lediglich und ausschließlich betreten wurde, um Sozialhilfe oder Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, begründet.
Der miserable soziale Status zwingt die Familien über den Weg der Bettelei oder durch halblegale Geschäfte für die eigene Existenz zu sorgen. So wird die aufenthaltsrechtliche Entwicklung in die „Illegalität“ durch die sozioökonomische Marginalisierung begleitet. Besonders gravierend macht sich dieser Armutszustand bei Säuglingen, Kleinkindern und kranken Menschen bemerkbar.

Zur aufenthaltsrechtlichen Lage von Roma-Flüchtlingen

Die Roma-Familien aus Rumänien kamen zu einem großen Teil vor etwa 10-12 Jahren
nach Deutschland. Die damals gestellten Asylanträge wurden regelhaft mit der Begründung abgelehnt, daß es keine nachweisbare Gruppenverfolgung aufgrund der ethnischen Herkunft
als Roma in Osteuropa gäbe. Trotz gegenteiliger Berichte seitens namhafter Menschenrechtsorganisationen, dem UNHCR und verschiedener Roma-Selbsthilfe-Verbände blieb das Auswärtige Amt und das Innenministerium bis heute bei der ablehnenden Haltung. Die einzige Möglichkeit zum weiteren Verbleib im Bundesgebiet war über die Ausbürgerung aus der Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes. Im Fall Rumänien wurde diese Ausbürgerung in der Botschaft beantragt und gegen Zahlung von Geldern bestätigt. Die Familien bekamen danach einen Fremdenpass mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis und dem Status
„staatenlos“ oder „ungeklärt“.
Die 1992 seitens der Bundesregierung mit verschiedenen osteuropäischen Anrainerstaaten abgeschlossenen Rückübernahmeverträge hatten u. a. die Folge, dass die Ausbürgerungsbestätigungen überprüft und in 80 % der Fälle, so die Information der Frankfurter Ausländerbehörde, als gefälscht betrachtet werden. Das aktuelle Ergebnis dieser Vorgehensweise ist, dass die Mehrzahl der Fremdenpässe eingezogen wurden und statt dessen Duldungen (Aussetzung der Abschiebung) als Passersatz mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr oder Grenzübertrittsbescheinigungen, mit der Aufforderung innerhalb von sechs Wochen das Bundesgebiet zu verlassen, erteilt werden.
Vor dem Hintergrund ist die Erlangung einer Arbeitserlaubnis oder eines Gewerbescheins zur selbständigen Arbeitsaufnahme unmöglich. Kindergeld wird wegen des Aufenthaltsstatus nicht an die Familien gezahlt. Eine gesicherte Schul- und Ausbildungsperspektive erscheint unerreichbar.
Gegenwärtig sind achtzig Prozent der vom Förderverein Roma betreuten Roma-Familien aus Rumänien von Ausweisung bedroht. Allein seit Ende 2002 wurden über 50 Kinder und Jugendliche der Kindertagesstätte Schaworalle und des EU-Beschäftigungsprojekts abgeschoben oder verließen die Einrichtung aufgrund der Ausweisung eines Familienteils.