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Vor wenigen Tagen erhängte sich der Vater der Familie Mogos,
Marin Mogos, im Transitbereich des Bukarester Flughafens.
Die Roma-Familie floh 1990 während der Unruhen nach dem Sturz des
Diktators Ceaucescu vor den Drangsalen der Geheimpolizei Securitate nach
Deutschland. Das Ehepaar Mogos und ihre drei Kinder ließen sich aus der
rumänischen Staatsangehörigkeit entlassen und wurden staatenlos. Nach der
Ablehnung ihres Asylantrages und einem Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde die Familie 2002 nach Rumänien
abgeschoben.
Da sie erhebliche Repressalien in Rumänien befürchtete, weigerte sich die
Familie nach Rumänien einzureisen und hält sich seitdem in der neutralen
Zone des Transitlagers auf. Die Versorgung mit Lebensmitteln und
Medikamenten (Herr Mogos war Diabetiker) ist unzureichend.
Alle Mitglieder der Familie leiden unter Depressionen und Angstzuständen.
Die älteste Tochter hat den Transitbereich mittlerweile wohl verlassen.
Bei Herrn Mogos führte die unhaltbare Situation zu seinem Freitod.
Dieses tragische Ereignis wirft einen Schatten auf den gefeierten
EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens und rückt einen unhaltbaren Zustand
ins Blickfeld: in der EU existieren Bürger zweiter Klasse – nämlich
Staatenlose, die ehemals rumänische Staatsbürger waren.
Einerseits wird Menschen, die aus bewussten und nachvollziehbaren Gründen
nicht mehr Staatsbürger Rumäniens sein wollen und aus Angst die Einreise
in dieses Land verweigern, nicht die Möglichkeit gegeben, im
EU-Mitgliedsstaat Deutschland, in dem sie sich bereits integriert hatten,
zu leben.
Andererseits werden Menschen, die auch in Deutschland integriert und noch
staatenlos sind, aber bereits ihre Wiedereinbürgerungsanträge gestellt
haben, ebenfalls mit Abschiebung nach Rumänien bedroht. Sie werden mit der
Aussage konfrontiert, dass die Durchführung der Wiedereinbürgerung in
Rumänien zumutbar sei. Langjähriges Leben in Deutschland, Geburt und
Aufwachsen der Kinder in der hiesigen Gesellschaft und Abbruch der
integrativen und schulischen Erfolge bei einer Ausweisung nach Rumänien
werden vollständig ausgeblendet.
Staatenlose Roma, als ehemals rumänische Staatsbürger, sind faktische
EU-Bürger. Die deutsche Administration nutzt jedoch ihren
Staatenlosen-Status, um sie zu Menschen zweiter Klasse zu stempeln und sie
vom Recht der europäischen Freizügigkeit auszuschließen. Und die
rumänische Regierung lässt sich als williger Helfer instrumentalisieren.
Der Förderverein Roma e. V. bedauert zutiefst den tragischen Tod von Marin
Mogos und verurteilt aufs Schärfste die Ignoranz und Unmenschlichkeit
deutscher Behörden.
Frankfurt, den 20.03.07 |