Förderverein Roma e.V.

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Rede zum 81. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz, 27.1.25, Mahntafel ehemaliges Stadtgesundheitsamt, Braubachstraße, Frankfurt

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe FreundInnenn und Freunde,

heute vor 81 Jahren wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Es steht neben dem Mord an tausenden Menschen, die gegen die deutschen Nazi-Ideologie waren, vor allem für die fabrikmäßige Vernichtung von Roma und Sinti, von Juden und Jüdinnen und russischen Kriegsgefangenen. Auschwitz beschreibt die Begriffe Zivilisationsbruch und Menschheitsverbrechen.

 Der Hölle entronnen zu sein war Befreiung und Trauma zugleich. Primo Levi, italienischer Jude, fasste beides mit den Worten „Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen“ zusammen. Hermann Langbein, ein jüdischer Auschwitz-Überlebender, berichtete, dass es im Vernichtungslager Auschwitz Birkenau nichts Elenderes gab als den Block der Roma und Sinti.

Ich möchte, stellvertretend für die über eine halbe Million Roma und Sinti, die ermordet wurden, den Bericht der Auschwitz-Überlebenden Frankfurter Romni Barbara Strauss schildern. Am 3 März 1943, gegen vier Uhr morgens, Barbara Strauss und ihr Vater waren nicht zuhause, erschien die Polizei und nahm die Familie fest. Alle Personen kamen in ein Gebäude der Gestapo, dem Kölner Severinshaus. Nachdem beide erfahren haben, was mit der Familie passiert ist, meldeten sie sich 14 Tage später freiwillig bei der Polizei in Herne. Vater und Tochter brachte man ebenfalls nach Köln, wo bereits alle Roma und Sinti aus Westfalen zentral festgehalten und nach Auschwitz deportiert wurden.

Der Transport war unmenschlich. Eingepfercht in einem Viehwagon, ohne Essen, nur dürftig mit Wasser versorgt und auf Stroh liegend, nahm die 14tägige Fahrt ihren Lauf. Sie endete an der Rampe von Auschwitz. Dort wurden Kleinkinder, Kranke und Alte selektiert und direkt vergast.

Die SS ließ Frau Strauß und alle anderen vor sich vorbeilaufen und prüfte genau, ob es noch Wertgegenstände, d. h. Schmuck oder Geld gab. Mit der Ankunft in Auschwitz wurde den Menschen alles geraubt. Die Prozedur der Demütigung begann. Man schor alle kahl. Dann mussten sie sich einem Entlausungsbad unterziehen. Die Frauen waren gezwungen, sich vor den Männern nackt ausziehen, was - neben der generellen Erniedrigung eines solchen Aktes - für Romnia nochmals einen speziellen Tabu- und Gesetzesbruch bedeutete und für ihre Peiniger nur ein Punkt mehr in dem Programm der Erniedrigung und Vernichtung war. Frau Strauß tätowierte die SS die KZ-Nummer Z 2643 ein. Ein ewiges Zeichen. Im speziell für Roma und Sinti gebauten Lagerblock teilten sich 10 Personen ein Bettgestell. Von Hygiene, vor allem für Frauen, konnte keine Rede sein. Frau Strauß erkrankte an Typhus und verbrachte zwei Monate im Krankenbau. Nach der Genesung mussten sie und ihre Schwester die Leichen derjenigen, die im Block starben, wie Holz stapeln. Der Stapel wurde auf einen LKW geladen, zum Krematorium gebracht und verbrannt. Auch beim Aufbau des zweiten Kamins mussten sie, ebenso wie die beiden Brüder Paul und Fritz, die zur Maurerkolonne abkommandiert wurden, mitarbeiten. Vor Auflösung des Lagers Auschwitz wurde Barbara Strauß in das KZ Schwarzenforst deportiert, wo sie ebenfalls schwersten Misshandlungen ausgesetzt war.

Zur sogenannten Entschädigung. 1956 vertrat der BGH die Auffassung: „Die Z. neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und zu Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe zur Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“ Die Instanz legitimierte durch diese Entscheidung die seit Beginn der 1930erJahre erfolgte Deportation in Lager und die Ermordung der Menschen. An der menschenverachtenden Grundeinstellung hat sich trotz Wissen um Verfolgung und Vernichtung nichts geändert. Erst 1963 revidierte der Bundesgerichtshof sein Urteil von 1956 und legte das Jahr 1938 als Beginn der rassischen Verfolgung von Sinti und Roma fest. Von der Revision konnte ein Teil der Berechtigten keinen Gebrauch mehr machen, sie waren bereits verstorben. Nachdem in den Jahren 1979 und 1980 die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma in der Öffentlichkeit Aufsehen erregte, erkannte die Bundesregierung unter Helmut Schmidt den Völkermord an Sinti und Roma aus rassischen Gründen an und richtete einen Härtefonds ein. Frau Strauß und viele Roma und Sinti empfanden den Umgang der deutschen Behörden mit ihrem Schicksal als zweite Verfolgung. Für das ihr zugefügte Leid erhielt sie insgesamt 7.600 €. Kurz nach der letzten Tranche starb Barbara Strauss 2003 nach langer schwerer Krankheit im Alter von 79 Jahren.

Liebe Freundinnen und Freunde, die Schändung von Gedenkstätten prägen auch aktuell die Auseinandersetzung mit dem Leid in der NS-Zeit und der damit verbundenen Wirkungsgeschichte. Sie sind die Spitze der Umdeutung von Opfern zu Tätern, der Kontinuität von Beleidigung, Gewalt und Missachtung. Es geht dabei beispielsweise um racial profiling bei Polizeikontrollen, um Sondererfassung und Vorverurteilung aufgrund angeblicher familiärer Zugehörigkeit. Auch die Hälfte der bundesdeutschen Gesellschaft pflegt ihre Ressentiments und verbindet mit dem Begriff Roma und Sinti Kriminalität, Ablehnung und Vertreibung. Ein Bild, das auch in der medialen Öffentlichkeit konstruiert und populär eingesetzt wird, gleich ob es um das Stadtbild von Friedrich Merz, um die Kürzung von Sozialleistung mit dem Hinweis auf osteuropäische MigrantInnen oder um städtische Säuberungsprogramme, die mit Bildern von im Elend lebenden Roma bestückt werden, geht. Die Zahlen aus 2024 der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus des Bundes mit 1678 und des Landes Hessen mit 159 Fällen dokumentiert – ausgehend von einem enormen Dunkelfeld - eine Steigerung von 35-40 % gegenüber dem Vorjahr.

Angesichts der Prognosen bezüglich anstehender Wahlen in 2026 sollte man hinsichtlich der Situation der größten europäischen Minderheit aufmerksam bleiben, denn der bisherige Trend in Form von AfD Voten und der massiven ideologischen Ausrichtung bürgerlicher Parteien nach rechts ist offensichtlich. Roma-MigrantInnen aus der EU sind bereits jetzt die Zielgruppe für eine verschärfte Gesetzgebung bezüglich Versorgung und Aufenthalt mit der Absicht, Armut und Elend nicht zu bekämpfen, sondern auszuweisen. Roma Flüchtlinge, die sich auf die Verletzung von Menschenrechten aufgrund ihrer ethnischen Herkunft berufen, wird außerhalb und innerhalb der EU der Schutzstatus verweigert, weil es in Europa angeblich nur noch sichere Herkunftsländer und keine rassistische Gewalt oder Diskriminierung mehr gegenüber der Minderheit gibt.

Die Sozialberatung des Förderverein Roma und die Bildungsprojekte des Trägers sind perspektivisch nicht gesichert. Es steht zu befürchten, dass Angebote eingeschränkt oder wie in der Jugendberufs- und der Erwachsenenbildung ab 2028 nicht mehr über EU-Mittel unterstützt werden – nach über zwanzig Jahren wichtiger und erfolgreicher Arbeit. Ein finanzielles und politisches Szenario, das sicherlich nicht nur uns beschäftigt. Betrachtet man jedoch die Verletzlichkeit, die Erfahrung mit Ausgrenzung, Gewalt, Verfolgung und Perspektivlosigkeit von Roma und Sinti, so trifft es die Schwächsten direkt und am härtesten. Begründend ist dabei nicht allein die unsoziale Verteilung von Geldern und eine menschenverachtende politische Schwerpunktsetzung. In Erklärungen taucht immer wieder auch der rassistische Aspekt auf, der die Minderheit, mittels einer verachtenden Beschreibung und Identifizierung durch die Mehrheit, für die ihr zugefügte Gewalt selbst verantwortlich macht und diese Gewalt als gerechtfertigt erscheinen lässt. So funktioniert Antiziganismus.

Sehr geehrte Damen und Herren. Wir treffen uns heute an der Mahn- und Gedenktafel am früheren Stadtgesundheitsamt. Eva Justin und Robert Ritter, zwei maßgebliche NS-Rasseforscher, die im Auftrag des Reichsgesundheits-amtes, das dem Reichssicherheitshauptamt direkt unterstellt und dessen Hauptaufgabe die Umsetzung die Vernichtung der Juden sowie der Sinti und Roma war, wurden trotz Kenntnis über ihre Tätigkeit vor 1945 von der Stadt Frankfurt ab 1947 in führenden Positionen beschäftigt und als Gutachter konsultiert. Sie zeichneten verantwortlich für die Erfassung, Deportation und Ermordung von Tausenden Roma und Sinti. Keiner ist dafür strafrechtlich verfolgt worden. Neben dem Buch „Frankfurt Auschwitz“ von dem Historiker Peter Sandner von 1998 dokumentiert ein Film des Frankfurter Journalisten Valentin Senger aus dem Jahr 1962 eindringlich die Situation, in der Eva Justin von den Frankfurter Roma Familien Weiss und Strauß im Amt erkannt wurde und wie sie in einem Interview jegliche Schuld für ihr Handeln im Nationalsozialismus leugnet.

Am heutigen Tag wurde ein Relief, das auf die Ersterwähnung von Roma und Sinti in Frankfurt 1418 hinweist, angebracht, anlässlich der Befreiung von Auschwitz fand in der Paulskirche die zentrale Gedenkveranstaltung statt, auf der Silas Kropf, ein deutscher Sinto, die Hauptrede hielt und wir treffen uns zum Abschluss an der Mahntafel am Stadtgesundheitsamt. Drei Veranstaltungen, die nur Sinn machen, wenn sie zum Anlass genommen werden, gegen den alltäglichen Rassismus und Antisemitismus widerständig zu sein und Betroffenen Hilfe zu leisten.

Vor dem Ende der Kundgebung bitte jetzt um eine Gedenkminute. Vielen Dank.

Aufruf zur Kundgebung