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Frau S., eine seit zwei Jahren in Frankfurt lebende
und tätige rumänische Sexarbeiterin mit Roma-Hintergrund hat
am 22.06.2020 in der Frankfurter Uni-Klinik ihre Tochter A.
zur Welt gebracht – und das Kind umgehend vom
Jugendamt abgenommen bekommen! Doña Carmen wirft der
Stadt Frankfurt diesbezüglich institutionellen Rassismus vor
und fordert die sofortige Rückgabe des Kindes an die
Kindsmutter. Offenbar reichen die Merkmale
„Sexarbeiterin / Migrantin / Roma“ heute wieder
aus, rechtliche Verpflichtungen außer Acht zu lassen und mit
erschreckender Rücksichtlosigkeit und Kaltblütigkeit gegen
Menschen vorzugehen, die man aus diesem Land lieber heute
als morgen herausgedrängt sieht. Was ist passiert? Frau
S. geht seit zwei Jahren in Frankfurt der Prostitution nach.
Sie ist als Sexarbeiterin, als solche registriert und hat
den entsprechenden obligatorischen Hurenpass. Sie zahlt
täglich (!) ihre Steuern nach dem von den Finanzbehörden
ohne gesetzliche Grundlage seit Jahren betriebenen so
genannten „Düsseldorfer Verfahren“. Aufgrund
des seit nunmehr drei Monaten geltenden behördlichen Verbots
des Betriebs von Prostitutionsstätten wegen der Corona-Krise
hat Frau S. vorübergehend Unterkunft in einem einfachen
Hotel nehmen müssen. Die Kosten dafür hat sie über fast drei
Monate hinweg aus ihren Ersparnissen bestritten.
Erst am 2. Juni 2020, als ihre Ersparnisse aufgebraucht
waren, wandte sich Frau S. an Doña Carmen e. V. und stellte
mit Unterstützung von Doña Carmen einen ALG-II-Antrag, der
auch die Übernahme der Mietkosten vorsah. Doch entgegen
den gesetzlichen Vorgaben des von der Bundesregierung
beschlossenen vereinfachten ALG-II-Verfahrens,
„schnell und unbürokratisch“ zu handeln,
verlangte das Frankfurter Jobcenter erst am 5. Juni 2020 und
anschließend nochmal am 15. Juni 2020, weitere Unterlagen
nachzureichen. Geld floss in dieser Zeit nicht. Die
Corona-Maxime „erst zustimmen, dann prüfen“, wie
sie in anderen ALG-II-Verfahren anstandslos praktiziert
wird, wurde hier nicht angewandt. Zudem hat das
Jobcenter Frau S. aufgefordert, sich wegen einer
preisgünstigen Unterkunft mit der Abteilung „Besondere
Dienste 3“ in Verbindung zu setzen, was mit
Unterstützung von Doña Carmen auch geschah. Am 18. Juni 2020
beantragte Frau S. einen Vorschuss vom Jobcenter, worauf sie
allerdings bis heute keine Antwort erhielt. Als Frau S.
am 22. Juni 2020 in der Frankfurter Uniklinik eine gesunde
Tochter zur Welt brachte, wurde ihr das Neugeborene
unmittelbar nach der Geburt auf Drängen des Frankfurter
Jugendamts angeblich wegen
„dringender Gefahr für das Wohl des
Kindes“
(Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII) abgenommen. Als
Gründe für die seitens des Jugendamts vorgenommene
„Anordnung des sofortigen Vollzugs“ wurde kurz
und knapp
„unklare Wohnverhältnisse und finanzielle Situation
der Kindesmutter“
angeführt. Doch niemand vom Jugendamt hielt es für
nötig, die Wohnung der Mutter aufzusuchen und in Augenschein
zu nehmen. Niemand vom Jugendamt setzte sich mit dem
Jobcenter in Verbindung, um sich im Benehmen mit dem
Jobcenter um die schon vor drei Wochen beantragte
Finanzierung der Wohnung zu bemühen, worauf die Frau einen
Rechtsanspruch hat. Anstatt seiner gesetzlichen
Verpflichtung nachzukommen und Frau S. und ihrem
Neugeborenen eine kostengünstige Unterkunft in einer
Mutter-Kind-Einrichtung zuzuweisen, hielt es das Jugendamt
stattdessen für angebracht, der verzweifelten Mutter ihr
neugeborenes Kind abzunehmen, es in eine Kinderklinik
bringen zu lassen und der Mutter zu verdeutlichen, man würde
ihr ein Ticket nach Rumänien geben, dann könne sie ihr Kind
wiederbekommen. Die Behauptung der Frankfurter
Jugendbehörde, ein
„milderes gleich geeignetes Mittel kommt vorliegend
nicht in Betracht“,
kann vor diesem Hintergrund nur als bequeme und billige
Rechtfertigung für die eigene Untätigkeit zugunsten der
Mutter angesehen werden. Mehr noch: Das gegen die Mutter
gerichtete Zusammenspiel von Krankenhaus, Jobcenter und
Jugendamt steht für einen institutionalisierten Rassismus,
der sich bezeichnenderweise gegen eine migrantische
Sexarbeiterin mit Roma-Hintergrund richtet.
Die rassistische Diskriminierung von Angehörigen der Roma
kennt man aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stadt
Frankfurt wäre gut beraten, ein kritisches Augenmerk auf
derartige Praktiken zu richten und auszuschließen, dass
sich ein solcher Umgang mit Roma-Frauen kein weiteres Mal
wiederholt. Doña Carmen e.V. fordert die sofortige
Herausgabe des Kindes an seine Mutter und die umgehende
Zurverfügungstellung einer angemessenen Unterkunft für
Frau S. Das Jobcenter hat umgehend das der Frau
zustehende ALG II auszuzahlen! Dem Rassismus keine
Chance !
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